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2010

Geldstrafe für Wattenscheid

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauenfußball-Zweitligisten SG Wattenscheid 09 wegen schuldhaften Nichtantretens im Spiel bei Werder Bremen zu einer Geldstrafe verdonnert.

Weil das Team nicht zum Spiel der 2. Frauenfußball-Bundesliga Nord am 2. Mai bei Werder Bremen antrat , wird das Spiel gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit 2:0 für Bremen gewertet. Darüber hinaus muss das Team eine Geldstrafe von 2 000 Euro zahlen.

In seiner Begründung führt der DFB aus, dass dem Verein bereits am Mittwoch, 28. April, bekannt gewesen sei, dass am Spieltag diverse Spielerinnen nicht einsatzfähig sein würden. Der Verein wäre deswegen verpflichtet gewesen, vorsorglich Spielerinnen der zweiten Mannschaft auf die Spielberechtigungsliste der ersten Mannschaft zu setzen. Die hätte bis zum Freitag, 30. April, passieren müssen, wurde aber unterlassen.

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