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2012

Hope Solo: Olympia-Teilnahme trotz Dopingverstoßes

US-Torhüterin Hope Solo hat wegen eines Verstoßes gegen die Anti- Doping -Regularien eine öffentliche Verwarnung der US-Anti-Doping-Agentur USADA erhalten , wird aber dennoch an den Olympischen Spielen in London 2012 teilnehmen können.

Die 30-Jährige war zuvor bei einer am 15. Juni außerhalb des Wettkampfs genommenen Urinprobe positiv auf das verbotene Canrenon getestet worden. Solo hat die Verwarnung akzeptiert und kann somit am Olympischen Frauenfußball-Turnier teilnehmen.

Die Substanz kommt in harntreibenden Medikamenten vor. Canrenon gehört zu den spezifischen Substanzen, was zu einem verminderten Strafmaß führen kann, wenn es in der Probe eines Athleten entdeckt wird. Solo war die Substanz in therapeutischer Dosis verabreicht worden.

Solo: “Aufrichtiger Fehler” “Ich habe das Medikament von meinem persönlichen Arzt aus pre-menstruativen Gründen verschrieben bekommen, ich wusste nicht, dass es ein harntreibendes Mittel enthält. Als ich davon erfuhr, habe ich sofort mit der USADA kooperiert und ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt, so dass sie gleich den Schluss ziehen konnten, dass ich einen aufrichtigen Fehler begangen habe und das Medikament meine Leistung in keinster Weise gesteigert hat”, so Solo.

Genaue Untersuchung “Als jemand, der an einen sauberen Sport glaubt, bin ich froh, mit der USADA zusammengearbeitet zu haben, diese Angelegenheit zu klären und ich freue mich darauf, mein Land bei den Olympischen Spielen in London 2012 repräsentieren zu dürfen.”

Rückendeckung für Solo USADA-Geschäftsführer Travis T. Tygart erklärte: “Wie in allen Fällen untersuchen wir die Umstände sehr genau und wir tun alles, was für saubere Athleten und die Integrität des Sports fair und wichtig ist.”

In einer Erklärung des US-Verbands heißt es : “Nach Gesprächen mit Hope unterstützen wir voll und ganz ihre Klarstellung, dass der positive Canrenone-Test auf den Gebrauch eines aus pre-menstruativen Gründenverschriebenen Medikaments ihres persönlichen Arztes zurückzuführen ist und in keinem Zusammenhang zu einer Leistungssteigerung steht.”